Ihr Kontakt zu unserer Praxis
Sprechzeiten
Sprechzeiten Montag – Donnerstag nach Vereinbarung
Mo. & Mi. | 08:30–12:30 Uhr 13:00–17:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–13:00 Uhr 14:00–18:00 Uhr |
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Ihre Behandlung in der kieferorthopädischen Praxis von dr. med. dent. Felix German
Wir sorgen dafür, dass Sie künftig mit einem strahlenden Lächeln überzeugen können. Dabei stellt unser Praxisteam Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Behandlung. So gehen wir sicher, dass Sie oder Ihre Kinder sich jederzeit bei uns wohlfühlen können. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Berlin zu begrüßen.
Jetzt Termin zur Kieferorthopädie in Berlin vereinbaren!
Tel.: 030 - 264 789 070 0
Informieren Sie sich jetzt über unser Behandlungsspektrum!
Behandlung von Kiefergelenkproblemen (CMD) in Berlin
Wer unter CMD in Berlin leidet, ist bei uns gut aufgehoben. CMD bedeutet craniomandibuläre Dysfunktion. Dabei handelt es sich um eine Funktionsstörung des Kausystems, die meist mit einer Kieferfehlstellung einhergeht. Übersetzt bedeutet der Begriff Schädel-Unterkiefer-Fehlfunktion, denn nicht nur die Zähne sind davon betroffen, sondern auch die Kiefergelenke sowie die Kaumuskulatur. In unserer Kieferchirurgie behandeln wir Ihre CMD in Berlin gerne und begleiten Sie mit unserer Therapie.
Unsichtbare Zahnspange (Aligner)
Viele Erwachsene und Jugendliche haben verständlicherweise Bedenken, eine feste Spange zu tragen.
Mit Alignern werden Ihre Zähne diskret und unauffällig bewegt.
Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten moderner Kieferorthopädie.
Die Vorteile sind sehr vielfältig:
- Unsichtbare und diskrete Schienen
- keine Sprachveränderungen hörbar
- Verkürzte Behandlungszeit
- Weniger Termine
- Bequem
Ablauf einer Behandlung
Um Ihnen eventuelle Sorgen vor der Behandlung zu nehmen, haben wir Ihnen den kompletten Behandlungsablauf näher erläutert. Für Fragen steht Ihnen unser Praxisteam selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Erstberatung
Die individuelle Erstberatung umfasst eine fachärztliche Untersuchung, um festzustellen, ob eine Behandlungsnotwendigkeit besteht und welche weiteren Diagnoseschritte notwendig sind. Die Kosten für eine kieferorthopädische Beratung werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Sie werden während eines ausführlichen Gesprächs allgemein über die kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten informiert. Wir erarbeiten dabei mit Ihnen die Behandlungsziele und erläutern Ihnen die bestehenden Möglichkeiten.
Wir besprechen mit Ihnen den Beginn und die Dauer der Behandlung sowie die eventuell anfallenden Kosten. Falls eine Behandlung nötig ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Erstellung der Erstunterlagen. Bei Kindern und Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Versicherungskarte
- Röntgenbilder und andere Arztbefunde, falls vorhanden
- Den von uns zugesandten Anamnesebogen
Diagnostik
Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Situation. Folgende Unterlagen werden erstellt:
- Eine gründliche klinische Untersuchung, bei der nicht nur Zähne und Kiefer, sondern auch die Schleimhäute, das Profil und die Körperhaltung näher betrachtet werden
- Röntgenbilder, um die Zähne, Kiefer, das Profil und das Wachstum beurteilen zu können
- Abdrücke und ein Bissregistrat, um Modelle der Kiefer herzustellen und die Ausgangssituation zu dokumentieren
- Fotos von Gesicht und Zähnen
Planbesprechung
Nach gründlicher Auswertung stellen wir Ihnen die Befunde vor. Es werden besprochen:
- Behandlungsalternativen
- Vor- und Nachteile
- Dauer
- Kosten
Wir fassen dies in einem individuellen Behandlungsplan für Sie zusammen. Dieser enthält den therapeutischen Ablauf der gesamten Behandlung und muss zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse müssen die Patient:innen zunächst einen Eigenanteil von 20 % selbst tragen. Dieser sogenannte Eigenanteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Privat Versicherte erhalten einen Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ), der bei der privaten Krankenversicherung zur Rückverrechung eingereicht werden kann.
Nachdem Ihre Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat, vereinbaren wir mit Ihnen Termine, um mit der Behandlung zu beginnen.
Aktive Behandlungsphase
Die aktive Behandlung beginnt mit dem Einsetzen des ersten Geräts. Je nach Apparatur betragen die Terminabstände 4 bis 12 Wochen. Bei den Terminen werden die Apparaturen kontrolliert, angepasst oder verändert. Das Einhalten der Termine ist für einen erfolgreichen Verlauf der Behandlung sehr wichtig.
Stabilisierungsphase
Nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung folgt die Stabilisierung der korrigierten Zahnstellung, die sogenannte Retention. Damit wird das erzielte Behandlungsergebnis gesichert und es wird verhindert, dass die Zähne in die ursprüngliche Position zurückwandern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir rechtzeitig mit Ihnen besprechen. Die Abstände der Kontrolltermine betragen in dieser Zeit 8 bis 12 Wochen. Auch in dieser Phase ist eine gute Mitarbeit sehr wichtig für den Erfolg.
Abschlussgespräch
Im Abschlussgespräch wird die Behandlung offiziell für beendet erklärt. Der bisherige Verlauf wird gezeigt und die sogenannte Endbescheinigung mitgegeben. Dies bedeutet für gesetzlich Versicherte, dass nun der bisher eingezahlte Eigenanteil von der betreffenden Krankenkasse zurückerstattet wird. Je nach Ausgangslage wird empfohlen, die Stabilisierungsspangen weiterhin zu tragen.
Dauer
Da kieferorthopädische Behandlungen immer Wahleingriffe sind, für die sich Patient:innen nach ausgiebiger Beratung durch die Kieferorthopäd:innen frei entscheiden, legen wir größten Wert darauf, die kürzestmöglichen Behandlungszeiten zu erreichen.
Wir unterscheiden bei der Behandlung zwischen einer aktiven Phase, während der die Zähne bewegt werden, und einer anschließenden passiven Phase (Retentionsphase oder auch Stabilisierungsphase), in der die Zähne in ihren neuen Positionen gehalten und stabilisiert werden sollen.
Die Dauer der aktiven Behandlung hängt von der Behandlungsaufgabe ab: Sehr leichte Fehlstellungen können oft in nur wenigen Monaten korrigiert werden, während eine umfassende aktive Behandlung meistens zwei bis drei Jahre dauert, in seltenen Einzelfällen auch länger.
Die Länge der Retentionsphase schwankt ebenfalls stark. Jedoch hat sich die Dauerretention mit einem sogenannten festen Retainer bewährt, einem dünnen Draht, der auf die Innenseite der Frontzähne geklebt wird. Aus diesem Grund empfehlen wir den Retainer nach jeder Behandlung, damit Sie lange Freude an Ihren geraden Zähnen haben.
Kosten
Gesetzlich Versicherte unter 18 Jahren
Seit 2001 sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erheblich eingeschränkt. Die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) teilen Fehlstellungen je nach Schweregrad in 5 Gruppen ein.
Bei leichten Fehlstellungen der KIG 1 und 2 wird die Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass hierbei keine Behandlungsnotwendigkeit besteht. Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell über Vor- und Nachteile beraten.
Bei Vorliegen der KIG 3 bis 5 beteiligt sich die Krankenkasse zu 80 % an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20 % der Behandlungskosten stellen einen Eigenanteil dar. Sie werden aber nach Bescheinigung eines erfolgreichen Behandlungsabschlusses von der Krankenkasse zurückerstattet.
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Einhaltung der Stabilisierungsphase wird die sogenannte Endbescheinigung ausgestellt. Dann wird der bisher eingezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.
Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht:
- Keramikbrackets
- Besondere Materialien
- Kiefergelenkanalysen
- Besondere hygienische Maßnahmen
Die Rechnungen werden alle drei Monate verschickt, hierbei ist der sogenannte Eigenanteil von 20 % ausgewiesen. Die Höhe hängt von den erbrachten Leistungen seit der letzten Rechnung ab.
Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren
Die kieferorthopädische Behandlung wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nach SGB V, §28, Abs. 2 notwendig ist.
Die Krankenkasse beteiligt sich zu 80 % an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20 % der Behandlungskosten stellen einen Eigenanteil dar. Sie werden aber nach Bescheinigung eines erfolgreichen Behandlungsabschlusses von der Krankenkasse zurückerstattet.
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Einhaltung der Stabilisierungsphase wird die sogenannte Endbescheinigung ausgestellt. Dann wird der bisher eingezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.
Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht:
- Keramikbrackets
- Besondere Materialien
- Kiefergelenkanalysen
- Besondere hygienische Maßnahmen
Die Rechnungen werden alle drei Monate verschickt, hierbei ist der sogenannte Eigenanteil von 20 % ausgewiesen. Die Höhe hängt von den erbrachten Leistungen seit der letzten Rechnung ab.
Privat Versicherte
Bei privat Versicherten ist der Anspruch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel werden die gesamten Behandlungskosten übernommen. Für darüber hinausgehende sinnvolle Maßnahmen werden individuelle Behandlungsalternativen angeboten und mit den Patient:innen bzw. den Kindern und deren Eltern abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte Patient:innen stellen häufig die Frage, welche Kosten die Beihilfestelle übernimmt. Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Dies führt häufig zu Diskussionen und erheblichem Verwaltungsaufwand. Für den kieferorthopädischen Bereich hat sich der Leistungsumfang immer weiter dem der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert – es sind nur noch geringe Unterschiede vorhanden. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. „Berechnungsfähig“ bedeutet aber nicht gleichzeitig auch immer „beihilfefähig“.
Sprechen Sie uns bei Ihrem Termin in der Praxis darauf an, wir erklären es Ihnen gerne.
Finanzierung und Möglichkeit der Ratenzahlung
Wir arbeiten mit der Abrechnungsfirma ABZ ZR GmbH zusammen. So können Sie flexibel und unbürokratisch Ihre Behandlungskosten in Teilzahlungen begleichen. Fragen Sie uns einfach nach der Patienten-Information zur Teilzahlung. Die ABZ ZR GmbH unterstützt Sie auch dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse oder anderen Kostenträgern geltend zu machen.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?
In diesem Fall sind die Behandlungskosten privat zu tragen. Die genaue Summe kann erst nach einer individuellen Untersuchung genannt werden. Auf Wunsch ist selbstverständlich eine Teilzahlung möglich.
Kann ich eine private Zusatzversicherung abschließen?
Eine private Zusatzversicherung ist in jedem Fall möglich. Sie sollten jedoch auf die individuellen Versicherungsbedingungen achten, denn oft werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur eingeschränkt übernommen. Außerdem sollte vor Versicherungsabschluss noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Vertragsabschluss muss je nach Versicherung eine bestimmte Zeit bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung sind nach dem Alter der Kinder gestaffelt.
Wir klären Sie beim Erstgespräch gerne über Ihre Fragen auf!
Tel.: 030 - 264 789 070 0